Versicherungen
Über uns
Versicherungen, so individuell wie Du. Das ist unser Ziel bei der Beratung.
Versicherungen bei Gecko
Hier steht ein kurzes Statement zu Versicherungen und dem Service rund um Versicherungen bei Gecko.
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Baufinanzierung
Kontakt
Eine Immobilien- oder Baufinanzierung ist eine wichtige Entscheidung. Die oftmals größte Investition des Lebens! Es geht dabei um mehr als nur den Zins – es geht um Ihre Zukunft!"

Impressum

Gecko Maklerverbund GmbH & Co. KG
Neustadt 116
25813 Husum
Tel.: 048414044467
Fax: 048414044469
E-Mail: info@gecko-makler.de

Handelsregister: Flensburg, HRA 8503

Die Gecko Maklerverbund GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Gecko Verwaltungs GmbH (Anschrift wie oben).

Geschäftsführung: André Empen
Handelsregister: Flensburg, HRB 10912


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Gecko Maklerverbund GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstr. 28-34, 24937 Flensburg

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-05X6-85GE3-51 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-124-DIPW-26 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-124-XD9K-81 (für § 34i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg

Berufsrechtliche Regelungen

- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

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