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Bis zu 540 € im Jahr geschenkt.1
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot in Fonds und ETFs investieren. Persönlich begleitet von Gecko.
¹ Staatliche Grundzulage bei Förderberechtigung und 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.
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¹ Bei Förderberechtigung und 1.800 € förderfähigem Eigenbeitrag jährlich.
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Wir schauen gemeinsam auf Ihre Ziele, Ihre Förderberechtigung und Ihre bestehende Altersvorsorge.
Sobald passende Angebote vorliegen, vergleichen wir Kosten und Anlageauswahl. Sie entscheiden in Ruhe.
Sie müssen nicht alle Antworten schon kennen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur Entscheidung.

Wir informieren Sie, sobald passende Angebote verfügbar sind.
● FAQ
Es ist eine neue Form der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027. Je nach Angebot können Sie mit geeigneten Fonds und ETFs für das Alter anlegen. Das Depot verzichtet auf eine Beitragsgarantie. Das eröffnet Chancen am Kapitalmarkt und bedeutet zugleich, dass Verluste möglich sind.
Die Förderung hängt von Ihrer persönlichen Berechtigung ab. Neben bisherigen Berechtigten wird der Kreis ab 2027 unter anderem um bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke erweitert. Wir prüfen mit Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.
Die 6 % pro Jahr sind eine feste Rechenannahme nach angenommenen Kosten. Sie sind weder Prognose noch Zusage. Tatsächliche Erträge schwanken. Verluste, höhere Kosten und Inflation können das Ergebnis wesentlich verändern. Ein zusätzlicher persönlicher Steuervorteil ist nicht eingerechnet.
Regulär dient das Kapital der Altersversorgung. Zu Beginn der Auszahlung kann eine Teilentnahme von bis zu 30 % vorgesehen sein. Das restliche Kapital fließt in die vereinbarten Altersleistungen. Eine vollständige förderunschädliche Auszahlung ist kein allgemeiner Auszahlungsweg; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Bestehende Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Ob Beibehalten oder Wechseln sinnvoll ist, hängt unter anderem von Garantien, Kosten und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir schauen uns vorhandene Unterlagen mit Ihnen an.
Sie bekunden unverbindlich Ihr Interesse. Daraus entstehen kein Depot, kein Vertrag und keine Einzahlungspflicht. Gecko informiert Sie über die nächsten Schritte, sobald passende Angebote verfügbar sind. Eine Einrichtung zum Jahresanfang wird damit nicht garantiert.
Informationsstand: 4. November 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und stellen kein konkretes Produktangebot dar. Neue Altersvorsorgeprodukte sind ab 2027 vorgesehen. Anbieter, Konditionen und Verfügbarkeit über Gecko werden vor einem Angebot geprüft. Fonds und ETFs können im Wert schwanken. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie; Verluste sind möglich.
Die Beispiele unterstellen durchgehende Förderberechtigung und gleichbleibende Regeln, ohne Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € jährlich: 50 % auf die ersten 360 €, danach 25 % auf weitere 1.440 €, maximal 540 € Grundzulage. Daraus ergeben sich 390 € bei 100 € monatlich und 540 € bei 200 €. Der darüber hinausgehende Eigenbeitrag des 200-€-Beispiels erhält keine zusätzliche Grundzulage; für ungeförderte Beiträge gelten abweichende Steuerregeln.
Modellrechnung: Einzahlungen jeweils zum Monatsende ab 2027; jährliche Zulage vereinfachend zum Jahresende. Konstante Modellrendite von 6 % pro Jahr nach angenommenen Kosten, vor persönlichen Steuern. Keine konkrete Produktkostenrechnung, kein zusätzlicher Steuervorteil, keine Inflation. Tatsächliche Zulagen können später eingehen. Die glatten Kurven bilden keine realen Schwankungen ab. Die Werte sind weder Prognose noch garantierte Ergebnisse.
Die Auszahlung verteilt das Modellkapital des 200-€-Beispiels über 240 Monate, beginnend mit 67 Jahren. Bei der zweiten Auswahl werden zuvor 30 % entnommen. Keine weitere Rendite und keine zusätzlichen Auszahlungskosten. Tatsächliche Verträge können abweichen. Ein befristeter Auszahlplan endet und bietet keine lebenslange Absicherung. Alle Auszahlungswerte sind vor Steuern. Zulage und Sonderausgabenabzug werden durch die Günstigerprüfung aufeinander abgestimmt; geförderte Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert.
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